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Probleme mit uneinsichtigem Händler in O2-Shop gelöst

Samstag, 3. Juli 2010

Ein Händler in Jena verkaufte ein Telefon und behauptete, dies würde mit der SIM-Karte eines Drittanbieters funktionieren. Noch vor Ort stellt sich bei Kontrolle der Ware heraus: dies ist nicht der Fall. Aber kein Problem: sofort Ware ungeöffnet zurückgegeben und das Geld ... hat der Händler fast 2 Monate lang behalten und weigert sich seitdem hatte sich geweigert es zu erstatten.

Ich war am Montag den 14. Mai in Jena unterwegs auf der Suche nach einem neuen Mobiltelefon.
Im ersten Geschäft, ein O2-Shop war, vor mir eine junge Dame an der Reihe. Ihr war Nagellack über das Handy getropft. Sie bat den Verkäufer ob er es kurz aufmachen und das Mikro reinigen könne. Sie selbst hätte Angst etwas kaputt zu machen. Kein Problem sollte man meinen ... außer für den O2-Händler. Die Schuld daran gab er O2. Ein Tropfen Nagellack wäre, so sagte er, ein "Wasserschaden" und das Handy damit per Definition von O2 ein "Totalverlust". Auch die Bitte der jungen Dame, er möge so freundlich sein das Gehäuse zu öffnen, sie würde das Mikro dann eben selbst säubern, wurde barsch zurückgewiesen. Das Werkzeug hätte er zwar da, aber sein Vertrag mit O2 würde ihm verbieten es einzusetzen. Stattdessen riet er der jungen Dame, sie solle ihr altes Handy wegwerfen und sich bei ihm ein neues kaufen. Dann könne er ihr weiterhelfen. Wutentbrannt verließ die junge Frau den Laden.
Von mir auf die Behandlung seiner Kundin angesprochen entgegenete er: die Frau wäre keine Kundin gewesen, schließlich hätte sie nichts gekauft.

Ich erklärte höflich mein Begehr.
Einzige Bedingungen: das neue Handy sollte meine SIM-Karte eines anderen Anbieters akzeptieren, nicht zu viel kosten und technisch nicht in der Lage sein eine Internetverbindung aufzubauen. Begründung: wenn ich ohne Datentarif aus Versehen mit dem Gerät ins Internet ginge, lande ich automatisch im teuersten Tarif. Fällt mir das nicht sofort auf, könnte dies teuer werden. Der Händler erklärte, das passende Gerät sei nicht da und verwies mich an einen zweiten O2-Shop eine Straße weiter.
Im zweiten O2-Shop angekommen erklärte ich erneut, was das Gerät können soll: SIM-Karte akzeptieren, keine Internetkapazität. Der Händler erklärt, er habe ein passendes Gerät. Er versichert noch einmal, dass dies meine Anforderungen erfüllen würde und kassierte sofort ab.
Direkt vor dem Geschäft suchte ich mir eine freie Bank und kontrollierte die Ware. Es stellte sich heraus: meine SIM-Karte konnte in dem Gerät nicht benutzt werden und entgegen der Aussage des Händlers war es doch in der Lage eine Internetverbindung herzustellen. Also ging ich sofort zurück ins Geschäft: Kassenbeleg vorgelegt, Handy zurückgegeben. Der Händler zeigte sich erstaunt. Ein anderes Gerät hätte er nicht. Den Kaufpreises wollte er aber auch nicht erstatten.
Schuld daran sei O2 - man würde Ihn dazu zwingen. Aus diesem Grund müsse ich als Kunde akzeptieren, dass ich mein Geld erst zurück erhalte, wenn er das Gerät neuerlich verkauft habe. Erst dann könne er die Rückerstattung in seinen Computer eingeben. Auf die Frage, wie lange dies dauern würde versicherte er: maximal 2 Wochen. Aus Kulanz (oder Naivität?) ließ ich ihn gewähren.

Nachdem ich 2 Monate auf mein Geld gewartet hatte, entschloß ich mich beim Händler nachzufragen.
Die Antwort: er hätte das Telefon noch nicht verkauft und ich solle mich gedulden. Wann und ob ich mein Geld überhaupt jemals erhalte, könne er mir nicht sagen. Zahlen wolle er jedenfalls vorerst nicht. Im Übrigen sei das alles meine Schuld. Dass er das Geld überhaupt vielleicht irgendwann zahlen würde sei reine Kulanz. Es würde in den AGBs stehen, dass es eine Rückerstattung des Kaufpreises grundsätzlich nicht gäbe. (Dies kann ich leider nicht nachprüfen. Eine Kopie habe ich nicht erhalten.) Ferner hätte das Telefon gar kein "Internet" sondern "WAP". (Falsch: "WAP" ist nur der Name eines Protokolls, eine Internetverbindung ist trotzdem notwendig)
Wirklich verantwortlich sei aber O2. Sein Vertrag würde ihm untersagen das Geld auszuzahlen. Man mag verstehen, dass ich auf so viel Dreistigkeit recht ungehalten reagierte.

Ich habe die Argumente des Händlers per Mail an O2 weitergeleitet und um Klärung gebeten.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass O2 es seinen Vertragspartnern wirklich verbietet, bei einem Fehler des Shops dem Kunden sein Geld zurück zu geben. Auf die Antwort von O2 bin ich gespannt.

Update

Zwei Tage nach diesem Artikel rief der Händler an um mitzuteilen, man hätte den Fall besprochen und sich eines besseren besonnen.
Die Rechnungsabteilung wäre angewiesen worden den ausstehenden Betrag sofort zu überweisen. Seine Kritik an O2 hat der Händler nach neuer Sachlage nicht aufrecht erhalten.
So geht es also auch: Fall zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen. Kaufen werde ich nach dem ganzen Ärger in diesem Geschäft jedoch ganz sicher nichts mehr.

(ac/tom) Diskussion